Sanierung von Ziegenbeständen von der Caprinen Arthritis Encephalitis (CAE) 

Richtlinie und Verpflichtungserklärung, 2010


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Richtlinie

 zur freiwilligen Sanierung

von Ziegenbeständen

auf

Caprine-Arthritis-Encephalitis ( CAE )

 

 

der kooperierenden Ziegenzuchtverbände:

_____________________________________________________________

 

 

Hessischer Ziegenzuchtverband e.V.

Am Haingraben 16, 35305 Grünberg, Tel.: 06401 / 5261

 

Landesverband der Ziegenzüchter für Westfalen-Lippe e.V.

Nevinghoff 40, 48147 Münster, Tel.: 0251 / 2376-864

 

Landesverband der Ziegenzüchter Rheinland-Pfalz e.V.

Bahnhofsplatz 9, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 / 91593-231

 

Landesverband Rheinischer Ziegenzüchter e.V.

Halfenslennefe 1, 51491 Overath, Tel.: 02204 / 72425

 

Landesverband Thüringer Ziegenzüchter e.V.

Am Johannishof 3, 99085 Erfurt, Tel.: 0361 / 74980713

 

Landesverband Niedersächsischer Ziegenzüchter e.V.

Mars-La-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg, Tel.: 0441 / 801-639

 

Landesverband Schleswig-Holsteiner Ziegenzüchter e.V.

Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel, Tel.: 0431 / 332608

 

Landesschaf- und ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Zarchliner Str. 7, 19395 Karow, Tel.: 038738 / 73071

 

Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V.

Angerstr. 6, 06118 Halle, Tel.: 0345 / 5214941

 


 

1.

Einleitung und allgemeine Bestimmungen

1.1

Einleitung

Die CAE der Ziegen gehört zu den Virusinfektionen ( Lentiviren aus der Gruppe der Retroviridae ). Sie ist eine langsam verlaufende Infektionskrankheit und kann bei allen Ziegenrassen auftreten.

Der CAE-Virus ist nahe verwandt mit dem Maedi-Visna-Virus der Schafe.

 

Typische Symptome sind z. B.:

 

-    Gelenkentzündungen ( Arthritiden )

     vorrangig Veränderungen der Karpalgelenke

-    Euterentzündungen

-    chronische Lungenentzündungen

-    Störungen des zentralen Nervensystems.

 

Auswirkungen der Krankheit können sein, z. B.:

 

-      chronische Abmagerung bis hin zum Verenden der Tiere

-      Rückgang der Milchleistung

-      Fruchtbarkeitsstörungen

-      Geburtsschwächen

-      Vitalitätsschwächen.

 

Die klinischen Anzeichen gestatten nur eine Verdachtsdiagnose. Diese Diagnose ist nur durch serologische oder pathologisch-anatomische und histologische Untersuchungen abzuklären.

 

Die Wissenschaft nimmt an, dass eine Übertragung des CAE-Virus hauptsächlich über die Milch erfolgt, einschließlich Kolostrum infizierter Mutterziegen, aber auch über virushaltiges Nasensekret, Blut, Sperma oder die Atemluft.

Die Verbreitung des Erregers erfolgt hauptsächlich durch das Einstellen infizierter, nicht klinisch erkrankter Tiere.

 

Nach derzeitigem Wissensstand ist CAE auf den Menschen nicht übertragbar.

Einmal positiv reagierende Tiere sind lebenslang Virusträger und bleiben positiv. Eine Heilung ist nicht möglich.

1.2

Allgemeine Bestimmungen

Die am freiwilligen Sanierungsverfahren teilnehmenden Ziegenbetriebe verpflichten sich, den Maßnahmen dieser Richtlinie Folge zu leisten. Die Bestände sind auf Dauer geschlossen zu halten. Tiere aus diesen Beständen dürfen direkten Kontakt ( Deck- oder Ausstellungskontakt ) nur zu Ziegen und Schafen aus anerkannten CAE-/Maedi-unverdächtigen Betrieben haben.

 

Schafe dürfen nicht im selben Stall und auf der selben Weide gehalten werden. Ist dieses jedoch der Fall, sind die Schafe auf selbe Weise / im gleichen Zeitraum auf Maedi zu untersuchen ( Untersuchung auf Maedi-Visna-Virus ).

 

Bei einem positiven Befund auf Maedi ist der CAE-Status erloschen.

 

Die Untersuchungsergebnisse sind dem Verband vorzulegen.

 

2.

Ziele der Maßnahme zur CAE-Sanierung von Zuchtbetrieben

 

Ziel ist es, " CAE-unverdächtige " Ziegenbestände zu schaffen und diese zu erhalten.

Hierdurch sollen gleichzeitig wirtschaftliche Schäden, welche durch klinische Erkrankung der CAE auftreten können, vermieden werden.

 

3.

Definition CAE-Status unverdächtig

3.1

CAE-Status unverdächtiger Bestand

Ein Ziegenbestand erhält den Status CAE-unverdächtig, wenn bei vier serologische Untersuchungen ( nach aktuellem Untersuchungsstand ) bei allen Tieren, die älter als sechs Monate sind, ausschließlich negative Untersuchungsbefunde nachgewiesen und keine klinischen Befunde erhoben wurden.

 

Der Abstand zwischen den ersten drei Untersuchungen muss ca. sechs Monate betragen, der Abstand von der dritten zur vierten Untersuchung beträgt ca. 12 Monate.

 

Der CAE-Unverdächtigkeitsstatus gilt auch für neu aufgebaute Bestände, sofern alle neu eingestellten Tiere aus CAE-unverdächtigen Beständen stammen.

 

Zur Aufrechterhaltung des Status eines Betriebes sind jährlich Folge-untersuchungen mit negativem Ergebnis aller über sechs Monate alten Ziegen nachzuweisen.

 

 

Der Status unverdächtig kann bei Sanierung frühestens nach zwei Jahren erreicht werden.

3.2

CAE-unverdächtige Ziegen/Böcke

Als CAE-unverdächtig gelten Ziegen aus Beständen unter Pkt. 3.1.

3.3

CAE-verdächtiger Bestand

Als CAE verdächtig gilt ein Bestand, der positiv getestete Tiere hat, der keiner Sanierung angeschlossen ist, oder Kontakt mit Tieren hatte, die nicht nach Pkt. 3.1 eingestuft sind.

 

3.4

CAE-verdächtige Ziegen/Böcke

Als CAE-verdächtig gelten alle Tiere, bei denen verdächtige klinische Symptome oder serologisch fragliche Befunde aufgetreten sind. CAE-verdächtig ist ferner ein Tier, das positiv reagierte oder Kontakt mit nicht kontrollierten Tieren hatte. (siehe Pkt. 3.1)

 

Bei fraglichen Testergebnissen erfolgt nach Rücksprache mit der Untersuchungsstelle eine Nachuntersuchung!

4.

Möglichkeiten und Maßnahmen zur Sanierung

4.1

Sanierungsbeginn und Empfehlung

Bei der Erstuntersuchung wird der Bestandsstatus ermittelt ( positive Tiere, negative Tiere, fragliche Tiere ). Beträgt der Reagentenanteil weniger als      25 von Hundert, sollten alle CAE-positiven und verdächtigen Tiere sowie deren Nachzucht aus dem Bestand entfernt werden.

Bei einem Reagentenanteil von mehr als 25 von Hundert an CAE-positiven und -verdächtigen Tieren, sollte der gesamte Bestand entfernt werden. Die gesamte Stalleinrichtung ist hiernach zu reinigen und zu desinfizieren.

4.2

Möglichkeiten der Sanierung

 

4.2.1

Neuaufbau durch Ankauf von Tieren aus anerkannten CAE-sanierten Beständen.

 

4.2.2

Regelmäßige Blutuntersuchungen aller negativ reagierenden Ziegen in den geforderten Abständen, bis der Gesamtbestand 4 negative Untersuchungen aller Tiere nachweisen kann (Pkt. 3.1).

4.2.3

Mutterlose Aufzucht in der Sanierungsphase

Ø Handelt es sich um wertvolle Zuchtziegen, kann die Nachzucht der vorhandenen Ziegen unmittelbar nach dem Ablammen von der Mutter getrennt werden, ohne dass ein Kontakt mit den Muttertieren oder der Stallumgebung stattgefunden hat.

Ø Die Lämmer sind sofort in einen anderen räumlich getrennten Stall zu bringen und dürfen nur mit Ersatzkolostrum ( z. B. Kuhmilch ) oder Milchaustauschern aufgezogen werden.

Ø Diese Lämmer sind bis zur achten Lebenswoche nach der Geburt einer Blutuntersuchung zu unterziehen.

Ø Bei negativem Befund wird der regelmäßige Untersuchungsrhythmus bis zur endgültigen Sanierung durchgeführt.

 

4.2.4

Wenn ein CAE-positives Tier bei den Untersuchungen festgestellt wird, beginnt die Sanierung von vorn. Die Erreichung des Status verlängert sich hierdurch zwangsläufig.

 

5.

Haltungs- / Hygieneanforderungen / Tierverkehr

5.1

Grundsätze

Ø  Die Bedeckung/Besamung der Ziegen darf nur durch Böcke erfolgen, die nachweislich CAE-negativ sind (Pkt. 3.1).

Ø Eine Fremdbedeckung von Tieren aus nicht sanierten Betrieben ist nicht zulässig.

 

5.2

Empfehlungen:

Ø Unbefugter Personenverkehr ist zu vermeiden. Berechtigte Personen
 ( Tierarzt, Berater usw. ) sollten die Ställe nur unter entsprechenden Vorkehrungen betreten ( Schutzkleidung, Desinfektionsmatte etc. ).

Ø Tätowierzangen (Ohrmarkenzange) und ähnliche Gerätschaften sind vor dem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.

Ø Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion ( mindestens  1 x jährlich ) der Ställe und Stalleinrichtungen sollte durchgeführt werden.

Ø In der Sanierung sollten räumlich voneinander getrennte Stallabteile zur Verfügung stehen:

- ein Stallabteil für unverdächtige Tiere

 

      - ein Stallabteil für die Nachzucht unverdächtiger Tiere

 

      - ein Isolierstall für zugekaufte Tiere aus fremden sanierten
        Betrieben (Quarantänezeit 4 Wochen)

      - ein Stall für positive oder verdächtige Tiere während der
        Sanierungszeit

 

 

Ø Weideflächen und Ausläufe sollten so eingezäunt sein, dass ein Kontakt zu Nachbarbeständen ( Ziegen/Schafe ) vermieden wird.

5.3

Zukäufe

Zukäufe dürfen nur aus CAE-unverdächtigen Beständen erfolgen (Pkt. 3.1).

Die Tiere sollten in einem Quarantänestall untergebracht und erneut auf CAE getestet werden.

 

Bei Zukäufen aus anderen deutschen Landesverbänden werden die CAE-Bescheinigungen anerkannt. Bei Zukäufen aus dem Ausland wird eine vorherige Überprüfung der dortigen CAE-Richtlinie empfohlen.

5.4

Ausstellungen / Auktionen

Tiere, die vorübergehend den Betrieb verlassen ( zwecks Ausstellung oder Auktion etc. ), dürfen nur zurück in den Betrieb, wenn sichergestellt ist, dass

 

 

der Kontakt nur zu Tieren aus anerkannten sanierten Beständen bestand (Pkt. 3.1). Die Veranstaltungen dürfen ausschließlich von sanierten Schaf- und/oder Ziegenbeständen beschickt werden.

 

Die Transportfahrzeuge sollten nach Rückkehr zum Betrieb gereinigt
und desinfiziert werden

 


 

6.

Sanierungs- und Gesundheitsüberwachung

6.1

Ø Betriebe, die sich zur freiwilligen CAE-Sanierung verpflichtet haben, müssen alle Tiere des Bestandes eindeutig und unverwechselbar kennzeichnen. Eine eindeutige Identifizierung der Tiere muss gewährleistet sein.

Ø Alle Untersuchungsergebnisse sind den Verbänden/Tierärzten umgehend zuzustellen, zwecks Überprüfung der Nummern in den Bestandslisten.

Ø Es besteht (seit 2009) die Möglichkeit dass die Befunde direkt vom Labor an den CAE Beauftragten übermittelt werden.

Ø Jeder Verdacht auf Erkrankung von CAE zieht eine Blutuntersuchung nach sich (Pkt. 1.1).

Ø Die Blutentnahme erfolgt durch Tierärzte/Tiergesundheitsdienst und ist in einem dafür anerkannten Institut durchzuführen. (Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand zzt. Elisa-Test, bzw. der pourquet-Test  )

Ø Der Tierbesitzer ist verantwortlich für eine korrekte Aufzeichnung der Daten bei der Blutentnahme.

7.

Zuständigkeiten

 

Untersuchungsstelle

Untersuchungsstelle in Hessen ist:
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor,

Ø Schubertstr. 60  35392 Gießen Tel. 0641-48005206

Überwachung

Ø Der Hessische Ziegenzuchtverband führt im Auftrag des Landes Hessen ein Verzeichnis aller Betriebe, die am CAE-Sanierungsprogramm teilnehmen. Er überwacht die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen. Nach vollendeter Sanierung wird eine Bescheinigung über den CAE-Status des Betriebes ausgestellt.

 

8.

Beitritt zu dem Sanierungsverfahren

 

Ø Jeder Züchter und Halter in Hessen kann sich dem freiwilligen CAE-Sanierungsverfahren anschließen

Ø Die Verpflichtungserklärung (Anlage) nimmt der Hessische Ziegenzuchtverband entgegen

 

Ø  (bitte an den CAE-Beauftragten des Verbandes, Hans-Willi Bornscheuer, Bahnhofstr.19, 35285 Gemünden/Wohra senden).

 

9.

Schlussbemerkung

 

Die o. a. Richtlinie wurde am 13.November 2002 beschlossen, wird anerkannt und tritt am 01.01.2003 in Kraft (Überarbeitete Version vom 15.4.2010).

 

Verpflichtungserklärung an den Hessischen Ziegenzuchtverband weitergeleitet

 

 

am                                                                         


 

Verpflichtungserklärung

 

 

Ø Der Unterzeichner verpflichtet sich, die vorliegenden Bestimmungen zu beachten.

Ø Er weiß, daß er bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen aus dem Sanierungsprogramm ausgeschlossen wird bzw. sein Bestand den erreichten Status verliert.

Ø Ihm ist bekannt, daß die Ergebnisse der serologischen Blutuntersuchungen auf CAE dem HZZV mitgeteilt werden müssen.

 

 

 

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