Sanierung von Ziegenbeständen von der Caprinen
Arthritis Encephalitis (CAE)
Richtlinie und
Verpflichtungserklärung, 2010
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Richtlinie
zur
freiwilligen Sanierung
von
Ziegenbeständen
auf
Caprine-Arthritis-Encephalitis
( CAE )
der kooperierenden
Ziegenzuchtverbände:
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Hessischer
Ziegenzuchtverband e.V. Am Haingraben 16, 35305 Grünberg, Tel.: 06401 / 5261 Landesverband
der Ziegenzüchter für Westfalen-Lippe e.V. Nevinghoff
40, 48147 Münster, Tel.: 0251 / 2376-864 Landesverband
der Ziegenzüchter Rheinland-Pfalz e.V. Bahnhofsplatz
9, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 / 91593-231 Landesverband
Rheinischer Ziegenzüchter e.V. Halfenslennefe
1, 51491 Overath, Tel.: 02204 / 72425 Landesverband
Thüringer Ziegenzüchter e.V. Am
Johannishof 3, 99085 Erfurt, Tel.: 0361 / 74980713 Landesverband
Niedersächsischer Ziegenzüchter e.V. Mars-La-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg, Tel.: 0441 /
801-639 Landesverband
Schleswig-Holsteiner Ziegenzüchter e.V. Steenbeker
Weg 151, 24106 Kiel, Tel.: 0431 / 332608 Landesschaf-
und ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Zarchliner
Str. 7, 19395 Karow, Tel.: 038738 / 73071 Landesschafzuchtverband
Sachsen-Anhalt e.V. Angerstr.
6, 06118 Halle, Tel.: 0345 / 5214941 |
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1. |
Einleitung und allgemeine Bestimmungen
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1.1 |
Einleitung
Die CAE der Ziegen gehört zu den
Virusinfektionen ( Lentiviren aus der Gruppe der Retroviridae ). Sie ist
eine langsam verlaufende Infektionskrankheit und kann bei allen
Ziegenrassen auftreten. Der CAE-Virus ist nahe verwandt mit dem
Maedi-Visna-Virus der Schafe. Typische Symptome sind z. B.: - Gelenkentzündungen (
Arthritiden )
vorrangig Veränderungen der Karpalgelenke - Euterentzündungen - chronische Lungenentzündungen - Störungen des zentralen
Nervensystems. Auswirkungen der Krankheit können sein, z. B.: - chronische Abmagerung bis hin zum Verenden der Tiere - Rückgang der Milchleistung - Fruchtbarkeitsstörungen - Geburtsschwächen - Vitalitätsschwächen. Die klinischen Anzeichen gestatten nur eine Verdachtsdiagnose. Diese Diagnose ist nur durch serologische oder pathologisch-anatomische und histologische Untersuchungen abzuklären. Die Wissenschaft nimmt an,
dass eine Übertragung des CAE-Virus hauptsächlich über die Milch
erfolgt, einschließlich Kolostrum infizierter Mutterziegen, aber auch über
virushaltiges Nasensekret, Blut, Sperma oder die Atemluft. Die Verbreitung des Erregers
erfolgt hauptsächlich durch das Einstellen infizierter, nicht klinisch
erkrankter Tiere. Nach derzeitigem
Wissensstand ist CAE auf den Menschen nicht übertragbar. Einmal positiv reagierende
Tiere sind lebenslang Virusträger und bleiben positiv. Eine Heilung ist
nicht möglich. |
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1.2 |
Allgemeine Bestimmungen
Die am freiwilligen
Sanierungsverfahren teilnehmenden Ziegenbetriebe verpflichten sich, den Maßnahmen
dieser Richtlinie Folge zu leisten. Die Bestände sind auf Dauer
geschlossen zu halten. Tiere aus diesen Beständen dürfen direkten
Kontakt ( Deck- oder Ausstellungskontakt ) nur zu Ziegen und Schafen aus
anerkannten CAE-/Maedi-unverdächtigen Betrieben haben. Schafe dürfen nicht im
selben Stall und auf der selben Weide gehalten werden. Ist dieses jedoch
der Fall, sind die Schafe auf selbe Weise / im gleichen Zeitraum auf Maedi
zu untersuchen ( Untersuchung auf Maedi-Visna-Virus ). |
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Bei einem positiven Befund auf Maedi ist der
CAE-Status erloschen. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Verband
vorzulegen. |
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2. |
Ziele
der Maßnahme zur CAE-Sanierung von Zuchtbetrieben
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Ziel ist es, " CAE-unverdächtige "
Ziegenbestände zu schaffen und diese zu erhalten. Hierdurch sollen gleichzeitig wirtschaftliche Schäden,
welche durch klinische Erkrankung der CAE auftreten können, vermieden
werden. |
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3. |
Definition
CAE-Status unverdächtig
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3.1 |
CAE-Status unverdächtiger
Bestand
Ein Ziegenbestand erhält den Status CAE-unverdächtig,
wenn bei vier serologische Untersuchungen ( nach aktuellem
Untersuchungsstand ) bei allen Tieren, die älter als sechs Monate sind,
ausschließlich negative Untersuchungsbefunde nachgewiesen und keine
klinischen Befunde erhoben wurden. Der Abstand zwischen den ersten drei
Untersuchungen muss ca. sechs Monate betragen, der Abstand von der dritten
zur vierten Untersuchung beträgt ca. 12 Monate. Der CAE-Unverdächtigkeitsstatus gilt auch für
neu aufgebaute Bestände, sofern alle neu eingestellten Tiere aus
CAE-unverdächtigen Beständen stammen. Zur Aufrechterhaltung des Status eines Betriebes
sind jährlich Folge-untersuchungen mit negativem Ergebnis aller über
sechs Monate alten Ziegen nachzuweisen. |
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Der Status unverdächtig kann bei Sanierung frühestens nach zwei Jahren erreicht werden. |
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3.2 |
CAE-unverdächtige
Ziegen/Böcke
Als
CAE-unverdächtig gelten Ziegen aus Beständen unter Pkt. 3.1. |
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3.3 |
CAE-verdächtiger
Bestand
Als CAE verdächtig gilt ein Bestand, der positiv
getestete Tiere hat, der keiner Sanierung angeschlossen ist, oder Kontakt
mit Tieren hatte, die nicht nach Pkt. 3.1 eingestuft sind. |
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3.4 |
CAE-verdächtige
Ziegen/Böcke
Als CAE-verdächtig gelten alle Tiere, bei denen
verdächtige klinische Symptome oder serologisch fragliche Befunde
aufgetreten sind. CAE-verdächtig ist ferner ein Tier, das positiv
reagierte oder Kontakt mit nicht kontrollierten Tieren hatte. (siehe Pkt.
3.1) |
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Bei fraglichen
Testergebnissen erfolgt nach Rücksprache mit der Untersuchungsstelle eine
Nachuntersuchung!
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4. |
Möglichkeiten
und Maßnahmen zur Sanierung
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4.1 |
Sanierungsbeginn und EmpfehlungBei der Erstuntersuchung wird der Bestandsstatus
ermittelt ( positive Tiere, negative Tiere, fragliche Tiere ). Beträgt
der Reagentenanteil weniger als
25 von Hundert, sollten alle CAE-positiven und verdächtigen Tiere
sowie deren Nachzucht aus dem Bestand entfernt werden. Bei einem Reagentenanteil von mehr als 25
von Hundert an CAE-positiven und -verdächtigen Tieren, sollte der gesamte
Bestand entfernt werden. Die gesamte Stalleinrichtung ist hiernach zu
reinigen und zu desinfizieren. |
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4.2 |
Möglichkeiten der
Sanierung
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4.2.1 |
Neuaufbau durch Ankauf von Tieren aus anerkannten
CAE-sanierten Beständen. |
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4.2.2 |
Regelmäßige Blutuntersuchungen aller negativ
reagierenden Ziegen in den geforderten Abständen, bis der Gesamtbestand 4
negative Untersuchungen aller Tiere nachweisen kann (Pkt. 3.1). |
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4.2.3 |
Mutterlose Aufzucht in
der Sanierungsphase
Ø
Handelt es sich um wertvolle
Zuchtziegen, kann die Nachzucht der vorhandenen Ziegen unmittelbar nach
dem Ablammen von der Mutter getrennt werden, ohne dass ein Kontakt mit den
Muttertieren oder der Stallumgebung stattgefunden hat. Ø
Die Lämmer sind sofort in
einen anderen räumlich getrennten Stall zu bringen und dürfen nur mit
Ersatzkolostrum ( z. B. Kuhmilch ) oder Milchaustauschern aufgezogen
werden. Ø Diese Lämmer sind bis zur achten Lebenswoche nach der Geburt einer Blutuntersuchung zu unterziehen. Ø
Bei negativem Befund wird
der regelmäßige Untersuchungsrhythmus bis zur endgültigen Sanierung
durchgeführt. |
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4.2.4 |
Wenn ein CAE-positives Tier bei den Untersuchungen festgestellt wird, beginnt die Sanierung von vorn. Die Erreichung des Status verlängert sich hierdurch zwangsläufig. |
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5. |
Haltungs-
/ Hygieneanforderungen / Tierverkehr
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5.1 |
Grundsätze
Ø
Die Bedeckung/Besamung der Ziegen darf nur durch Böcke
erfolgen, die nachweislich CAE-negativ sind (Pkt. 3.1).
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5.2 |
Empfehlungen:Ø
Unbefugter Personenverkehr
ist zu vermeiden. Berechtigte Personen Ø
Tätowierzangen (Ohrmarkenzange) und ähnliche
Gerätschaften sind vor dem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren. Ø
Eine regelmäßige Reinigung
und Desinfektion ( mindestens 1
x jährlich ) der Ställe und Stalleinrichtungen sollte durchgeführt
werden. Ø
In der Sanierung sollten räumlich
voneinander getrennte Stallabteile zur Verfügung stehen: -
ein Stallabteil für unverdächtige Tiere
- ein Stallabteil für die Nachzucht unverdächtiger Tiere
- ein Isolierstall für zugekaufte Tiere aus fremden sanierten
- ein Stall für positive oder verdächtige Tiere während der |
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Ø Weideflächen
und Ausläufe sollten so eingezäunt sein, dass ein Kontakt zu Nachbarbeständen
( Ziegen/Schafe ) vermieden wird. |
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5.3 |
Zukäufe
Zukäufe dürfen nur aus
CAE-unverdächtigen Beständen erfolgen (Pkt. 3.1). Die Tiere sollten in einem Quarantänestall untergebracht und erneut auf CAE getestet werden.Bei Zukäufen aus anderen
deutschen Landesverbänden werden die CAE-Bescheinigungen anerkannt. Bei
Zukäufen aus dem Ausland wird eine vorherige Überprüfung der dortigen
CAE-Richtlinie empfohlen. |
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5.4 |
Ausstellungen / AuktionenTiere, die vorübergehend den Betrieb verlassen ( zwecks
Ausstellung oder Auktion etc. ), dürfen nur zurück in den Betrieb, wenn
sichergestellt ist, dass |
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der Kontakt nur zu Tieren
aus anerkannten sanierten Beständen bestand (Pkt. 3.1). Die
Veranstaltungen dürfen ausschließlich von sanierten Schaf- und/oder
Ziegenbeständen beschickt werden. Die Transportfahrzeuge sollten
nach Rückkehr zum Betrieb gereinigt |
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6. |
Sanierungs-
und Gesundheitsüberwachung
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6.1 |
Ø Betriebe,
die sich zur freiwilligen CAE-Sanierung verpflichtet haben, müssen alle
Tiere des Bestandes eindeutig und unverwechselbar kennzeichnen. Eine
eindeutige Identifizierung der Tiere muss gewährleistet sein. Ø
Alle Untersuchungsergebnisse
sind den Verbänden/Tierärzten umgehend zuzustellen, zwecks Überprüfung
der Nummern in den Bestandslisten. Ø
Es besteht (seit 2009) die Möglichkeit dass die
Befunde direkt vom Labor an den CAE Beauftragten übermittelt werden. Ø Jeder
Verdacht auf Erkrankung von CAE zieht eine Blutuntersuchung nach sich (Pkt.
1.1). Ø
Die
Blutentnahme erfolgt durch Tierärzte/Tiergesundheitsdienst und ist in
einem dafür anerkannten Institut durchzuführen. (Nach aktuellem
wissenschaftlichen Stand zzt. Elisa-Test, bzw. der pourquet-Test ) Ø
Der Tierbesitzer ist
verantwortlich für eine korrekte Aufzeichnung der Daten bei der
Blutentnahme. |
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7. |
Zuständigkeiten |
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Untersuchungsstelle Untersuchungsstelle
in Hessen ist: Ø
Schubertstr.
60 35392 Gießen Tel.
0641-48005206 Überwachung
Ø
Der Hessische
Ziegenzuchtverband führt im Auftrag des Landes Hessen ein Verzeichnis
aller Betriebe, die am CAE-Sanierungsprogramm teilnehmen. Er überwacht
die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen. Nach vollendeter Sanierung wird eine
Bescheinigung über den CAE-Status des Betriebes ausgestellt. |
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8. |
Beitritt
zu dem Sanierungsverfahren
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Ø
Jeder Züchter und Halter in
Hessen kann sich dem freiwilligen CAE-Sanierungsverfahren anschließen
Ø
Die Verpflichtungserklärung
(Anlage) nimmt der Hessische Ziegenzuchtverband entgegen |
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Ø
(bitte
an den CAE-Beauftragten
des Verbandes, Hans-Willi
Bornscheuer, Bahnhofstr.19, 35285 Gemünden/Wohra senden). |
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9. |
Schlussbemerkung
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Die
o. a. Richtlinie wurde am 13.November 2002 beschlossen, wird anerkannt und
tritt am 01.01.2003 in Kraft (Überarbeitete
Version vom 15.4.2010).
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Verpflichtungserklärung an
den Hessischen Ziegenzuchtverband weitergeleitet
am
Ø
Der
Unterzeichner verpflichtet sich, die vorliegenden Bestimmungen zu beachten.
Ø
Er
weiß, daß er bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen aus dem
Sanierungsprogramm ausgeschlossen wird bzw. sein Bestand den erreichten Status
verliert.
Ø
Ihm
ist bekannt, daß die Ergebnisse der serologischen Blutuntersuchungen auf CAE
dem HZZV mitgeteilt werden müssen.
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Name: |
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Ortsteil: |
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