Ziegenzucht in Hessen

 

 

Herzlich Willkommen

 


Achtung Änderung in HI-Tier ab 01.08.2023

Ab 01.08.2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schafe und Ziegen vorzunehmen!

(gilt nur für Tiere > 9 Monate und Abgang durch Tod oder Schlachtung muss weiterhin nicht gemeldet werden)

 

https://www.hi-tier.de/Entwicklung/Konzept/Sonstiges/schafziege001.htm

 


Einladung zum Workshop für Milchziegenbetriebe                        am 12.10.2023 in Erfurt

Der angebotene Workshop ist sicher interessant für die Mitglieder im Arbeitskreis Milchziegen:

 

das VerZi-Projektkonsortium organisiert zusammen mit dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einen Workshop für Milchziegenhalter und assoziierte Unternehmen.

Zu diesem möchten wir Sie recht herzlich am 12.10.2023 nach Erfurt einladen.

Die Einladung mit weiteren Informationen finden Sie im Anhang.

 

Der Workshop soll dem Erfahrungsaustausch zwischen den Betrieben und den Projektpartnern dienen. So können auch Ideen/Vorschläge aus der Praxis, die für das Projektes und zu dem Thema "Tierbeobachtung und Management" relevant sein könnten, mit aufgenommen werden.

Sie haben also die Möglichkeit sich aktiv an dem Projekt zu beteiligen und sich für ein möglichst praxisnahes Projekt einzusetzen.

 

Bitte melden Sie sich bis zum 01.10.2023 für den Workshop unter folgendem Link an:

 

 Anmeldung zum VerZi Workshop in Erfurt am 12.10.2023 (office.com)

 

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Einladung_VerZi_Workshop_Erfurt.pdf
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Lehrgang

Der Hessische Ziegenzuchtverband e.V. bietet gemeinsam mit dem Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung e.V. und der Veterinärklinik Gießen verschiedene Lehrgänge an:

 

 

01.12.2023  Fruchtbarkeitsmanagement, Trächtigkeit, Geburt und Lämmerfütterung

von Schafen und Ziegen in Gießen

 

Die Lehrgänge können als Module für die Erlangung des Sachkundenachweis Schaf- und Ziegenhalter anerkannt werden.

  

Näheres sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unten stehenden Dokumenten.

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Fruchtbarkeit.pdf
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Achtung erweiterte Fördermöglichkeiten im Herdenschutz

Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Damwild werden landesweit noch stärker beim Herdenschutz und der Prävention von Wolfsrissen unterstützt.

Das Land fördert den erweiterten Herdenschutz künftig landesweit.

 

Somit gelten die Fördermöglichkeiten, die bisher auf Wolfspräventionsgebiete begrenzt waren, für das ganze Land.

 

Hier geht es zur Pressemitteilung des HMUKLV:

 

Ministerium entwickelt Wolfsmanagement im Dialog mit AG Wolf weiter | umwelt. hessen.de


Hinweis

Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren

 

Zum 21.04.2021 traten neue EU-Verordnungen im Tiergesundheitsrecht in Kraft. Inzwischen sind neue zusätzliche Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Ziegen innerhalb der EU zu beachten, die nachfolgend kurz erläutert werden.

Neben der Anforderung im Hinblick auf TSE sind bei Ziegen hinsichtlich Tuberkulose weitere tierseuchenrechtlichen Anforderungen in Hinblick auf den Mycobacterium-tuberculosis-Komplex nach Artikel 15 Absatz 3 im Zusammenhang mit Anhang II Teil 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 erfüllen.

 

Danach dürfen Ziegen nur dann in einen anderen Mitgliedstaat der EU verbracht werden, wenn sie aus einem Betrieb kommen, in dem bei den im Betrieb gehaltenen Ziegen zumindest während der letzten 12 Monate vor dem Abgang folgende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden:

  • Fleischuntersuchung aller geschlachteten Ziegen
  • Sektion aller gefallenen Ziegen älter als 9 Monate
  • jährlicher Gesundheitsbesuch durch einen Tierarzt
  • jährliche Tuberkulinisierung mit Negativbefund aller Ziegen, die zu Zuchtzwecken gehalten werden

Konkret bedeutet dies, dass auch für Ziegenhalter, die sich dem Scrapie angeschlossen haben und nach Erhalt des Status „Betrieb mit kontrolliertem Risiko für klassische Scrapie“ 2021 endlich wieder Ziegen innergemeinschaftlich verbringen konnten, dies nun vorerst nicht mehr möglich ist!

Die Planung der Umsetzung des Tuberkulose-Überwachungsprogramms befindet sich derzeit noch in Abstimmung auf Bundesebene. Ob eine finanzielle Unterstützung zur Einhaltung dieser Vorgaben erfolgen wird oder ob es Ausnahmen von den Regelungen nach Buchstabe b und d geben wird, ist noch nicht absehbar.

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2023-07-03_Informationsschreiben_Mindest
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