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Wolfszentrum | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de)


In seiner Pressemitteilung vom 30.11.2022 ruft das HLNUG alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in ganz Hessen dazu auf, ihre Tiere sachgerecht zu schützen.

Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:

 

Neues Wolfsterritorium im Bereich Wetterau und Hochtaunuskreis (hlnug.de)

 

Und hier noch eine Pressemeldung aus der Hessenschau

 

Wölfe in Hessen: Wolfszentrum rechnet mit Nachwuchs in allen Rudeln | hessenschau.de | Panorama


Pressemitteilung des HZZV zum Wolfsmanagementplan -

 

Keine Prävention aber erhebliche Bedrohung für gefährdete Arten

 

Der HZZV hat gemeinsam mit weiteren, die Weidetierhaltung vertretenden Verbänden aufgrund der offiziellen Vorstellung des Wolfsmanagementplans am 20.04.2021 durch das MKULV nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht.

 

 

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20210525 Pressemitteilung_Wolfsmanagemen
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Stellungnahme des HZZV zum Entwurf des Wolfsmanagementplans

 

Gemeinsam mit dem Hessischen Verband für Schafzucht und –haltung e.V., der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft e.V. und dem Verband Ökologischer Landbau in Hessen e.V. hat der HZZV eine Stellungnahme gegenüber dem HMUKLV zum übersandten Entwurf des Wolfsmanagementplans abgegeben und darüber hinaus ergänzend auf weitere Punkte hingewiesen, die vor einer Einführung des Wolfsmanagementplans nach Ansicht des HZZV zwingend zu klären sind.

 

Da der HZZV neben der Einbindung aller Betroffener auch ein vollständige und transparente Information der Öffentlichkeit für wichtig erachtet finden Sie die ergänzende Stellungnahme nachfolgend.

 

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Stellungnahme HZZV zum Entwurf WMP.pdf
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Mitteilung zur BfN-Studie "Management von Großraubtieren"

 

Anbei finden Sie die gemeinsame Stellungnahme vom Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände zur durch das BfN veröffentlichten Studie „Management von Großraubtieren in Deutschland“.

 

Es ist erstaunlich, dass damit zwar ein Beschluss der Umweltministerkonferenz aus dem Jahre 2017 umgesetzt wurde, viele andere Beschlüsse der letzten Umweltministerkonferenzen, die Klarheit beim Herdenschutz geben würden, nach wie vor nicht umgesetzt worden sind und nicht beachtet werden. Trotz häufiger anderslautender politischer Beteuerungen die Weidetierhaltung zu unterstützen, wurde selbst die seitens BDZ und VFL vor wenigen Woche an die Umweltministerkonferenz gerichtete Bitte, wegen dieser fehlenden Umsetzung das Thema Wolf und Herdenschutz erneut auf die Tagesordnung zu setzen, nicht beachtet.

 

Die in der Studie genannten Zahlen für das Bestandsmanagement würden der Schaf- und Ziegenhaltung jegliche Existenzgrundlage nehmen.

 

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2020-05-19 VDLBDZ PM final BfN Studie.pd
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Bundesrat beschließt endgültig Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes u. erneuert Forderung nach Einführung einer Weidetierprämie

 

Das Plenum des Deutschen Bundesrates hat am 14.02.2020 die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abschließend beschlossen. Ferner wurden die beiden letzten Sätze der Umweltausschussempfehlung, für Einführung einer Weidetierprämie ebenfalls beschlossen.

 

Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt. Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

 

Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können. Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

 

Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

 

Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen nach Aussage des Bundesrates die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

 

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.

 

In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

 

Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141/19 (B)) ausgesprochen.

 

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

 


 

Besserer Schutz der Weidtiere!

 

 

Am 15.01.2020 findet in Wiesbaden

 

eine Sitzung des hessischen Landwirtschaftsausschusses im Landtag statt. In Kooperation mit dem hessischen Verband für Schaftzucht und -haltung ist daher eine

 

Demonstration vor dem Landtag geplant,

 

um auf die Lage der Weidetierhalter aufmerksam zu machen und eine Petition mit Forderungen nach einem besseren Schutz der Weidetiere vor den Folgen der - politisch gewollten Rückkehr freilebender Wölfe zu übergeben.


Die hessische Landesregierung sieht die Tierhalter in der Verantwortung, für die Sicherheit der Tiere zu sorgen, da nach dem Tierschutzgesetz jeder Tierhalter verpflichtet ist, seine Tiere auch gegen äußere Gefahren bestmöglich zu schützen.

 

Zwar gibt es eine Möglichkeit der Förderung Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen des HALM-Programms mit 31 €/ha. Im Hinblick auf den tatsächlichen Aufwand, die Mehrarbeit durch den verstärkten Herdenschutz ist diese Förderung bei weitem nicht kostendeckend. Weidetierhalter, die die geforderten Bedingungen nicht nachweisen können gehen von vorneherein leer aus, für alle anderen ist neben dem bürokratischen Aufwand die Lage hinsichtlich Kontrollen und möglicher Sanktionen völlig unklar.

 

Überhaupt nicht berücksichtigt werden bislang die Kosten, die durch Wolfangriffe auf Weidetiere verursacht werden. Diese gehen deutlich über den Wertverlust ggf. gerissener Tiere hinaus. Weder werden der Zuchtwert bei Herdbuchtieren oder seltenen Rassen, noch Tierarztkosten, Kosten für notwendige Sofortmaßnahmen noch Leistungseinbrüche in der Herde berücksichtigt.

 

Den Stress für Tierhalter und Tiere außen vorlassend, besteht eine Gefahr für die Überlebensfähigkeit der Betriebe. Verschwinden diese, hat das weitreichende Folgen, nicht nur für die Produktion hochwertiger Lebensmittel und regionale Wertschöpfung, sondern vor allem auch für die durch langjährige Weidenutzung entstandene Kulturlandschaft und eine Vielzahl ökologisch wertvoller Flächen. Eine angepasste Beweidung fördert nicht nur die Artenvielfalt, sondern führt auch zu einem Humusaufbau und damit zu einer Speicherung von Kohlenstoff. Sie ist daher angewandter Arten- und Klimaschutz! Auch zukünftig muss daher eine Weidetierhaltung möglich sein!


Wir bitten daher um Unterstützung unserer Aktion für einen besseren Schutz der Weidetiere! Auf nach Wiesbaden!


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Ansprechpartner der Behörden bei einem vermuteten Wolfsriss
Ansprechpartner der Behörden bei einem v
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Maßnahmen des Weidetierhalters nach einem vermuteten Wolfsriss
Maßnahmen des Weidehalters nach einem ve
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Informationen zum Einsatz von Herdenschutzhunden in hessischen Weidegebieten
Herdenschutzhunde in hessischen Weidegeb
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Bundesratsentschlüsse zu Weidetierprämien für Schafe und Ziegen sowie Herdenschutz

 

 

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 in seiner Plenumssitzung wichtige Beschlüsse zu den Themen Weidetierprämie und Herdenschutz gefasst.

 

So wird die Bundesregierung gebeten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf oder Ziege in der Weidetierhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen. Die Zahlungen sollen aus der ersten Säule der GAP geleistet werden. Ähnliche Prämien gibt es in 22 von 28 EU-Mitgliedsländern. Die Begründung  

 

Der Entschluss kann unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/141-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 eingesehen werden.

 

Daneben hat der von der Bundesregierung formulierte Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ebenso mehrheitlich den Bundesrat passiert. Vorgesehen ist darin, die Entnahme von Wölfen bereits bei dem Auftreten von ernsten Schäden zu ermöglichen. Bislang ist dies erst bei einem erheblichen Schaden vorgesehen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zum Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung dieser Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden vorgesehen. Das Füttern und Anlocken mit Futter von Wölfen soll verboten und die Entnahme von Hybriden zwischen Wolf und Hund zwingend vorgegeben werden.

 

Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen. Neben Beratung und Dokumentation soll die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden.