Wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit

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Verbringung im Sperrgebiet
Erklärung Tierhalter für das Verbringen
Tierhaltererklärung-Verbringen im Sperrg
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Informationen für Tierhalter zum Eintrag der Impfung im HIT-System
Impfeintrag - HIT -Tierhalter.pdf
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Aktualisierung der BTV-freien Gebiete in Hessen

 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 wurden nun weitere Gebiete in Hessen in den Anhang aufgenommen und damit deren Status als „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anerkannt.

 

Eine Auflistung der freien Gebiete finden Sie unter

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/20210623_auflistungbtvfreiegebieteundbtvsperrgebieteinhe.pdf

 

Die in der angehängten Karte grün eingefärbten Gebiete verbleiben weiterhin im BTV-Sperrgebiet.

 

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20210623_Karte_BT-Sperrgebiete_HE.pdf
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Informationen zur Blauzungenkrankheit, dem aktuellen Sachstand sowie betroffener Gebiete in Hessen finden sich auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/blauzungenkrankheit.

 

Eine jeweils aktuelle Übersicht zum Tierseuchengeschehen kann beim Friedrich-Löffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ eingesehen werden.

 

Wichtig für Ziegenhaler und -züchter sind insbesondere die Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Sperrgebieten. Innerhalb des BTV8-Sperrgebiets, das auch andere Mitgliedstaaten umfassen kann, können Wiederkäuer ohne Impfung oder Laboruntersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden, soweit die Tiere zum Zeitpunkt des Verbringens keine Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, und der Betrieb nicht wegen Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

Das Verbringen zum Zwecke der Schlachtung von nicht geimpften Wiederkäuern ist ebenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt. 

 

Bei Fragen empfehlen wir dringend sich an das jeweils zuständige Veterinäramt zu wenden.